EMDR-Europa-Zertifizierung als Therapeut/in
Kompetenzrahmen
EMDR Europe / EMDRIA Deutschland gültig ab 01.01.2010
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Zertifizierungsrichtlinien für EMDR-Therapeuten/innen --
ÜBERSICHT UND CHECKLISTE
TEIL A:
Supervisand/in zeigt fundiertes Verständnis der theoretischen Grundlagen von EMDR und des Modells der Adaptiven Informationsverarbeitung (AIP), und ist auch in der Lage, dies gegenüber Klienten/innen effizient in Form eines Behandlungsüberblicks zu vermitteln.
TEIL B: DAS ACHT-PHASEN-STANDARDPROTOKOLL
1. Anamnese:
Der / Die Supervisand/in ist in der Lage, eine sachgerechte allgemeine Anamnese von dem / der Klienten/in in Erfahrung zu bringen, unter Einbeziehung der folgenden Elemente:
1.1 Ermittelt die Geschichte der Ursachen der Störung orientiert am AIP-Modell, einschließlich dysfunktionalen Verhaltens und Symptomen.
1.2 Bestimmt, ob der / die Klient/in für die EMDRTherapie geeignet ist. Erkennt "Warnhinweise" ("red flags"), einschließlich der Überprüfung auf dissoziative Störungen.
1.3 Ist in der Lage, geeignete Sicherheitsfaktoren zu erkennen einschließlich der Verwendung (wo angemessen) des Fragebogens für Dissoziative Störungen (FDS / DES), Risikobewertung, Lebensbeschränkungen, Ich-Stärke und der Verfügbarkeit unterstützender Strukturen.
1.4 Zeigt die Fähigkeit zur Erstellung eines Behandlungsentwurfs unter Verwendung des AIP-Modells.
1.5 Klärt den gewünschten Zustand des / der Klienten / in in Folge der therapeutischen Intervention.
1.6 Stellt fest, ob der / die Klient/in in der Lage ist, erfolgreich mit einem hohen Maß an physischen und emotionalen Belastungen umzugehen.
1.7 Bestimmt die geeignete Auswahl des Ausgangspunkts (Target) und Reihenfolge der Ausgangspunkte (Targets) unter Berücksichtigung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
1.8 Verwendet bei Fällen mit mehreren Targets entweder Priorisierung oder Clusterbildung.
1.9 Erkennt ein Schlüsselerlebnis, das sich auf das Problem des / der Klienten/in bezieht.
2. Vorbereitung:
Der / die Supervisand/in ist in der Lage, eine wirksame therapeutische Beziehung aufzubauen in Übereinstimmung mit nationalen oder Berufsstandards und Verhaltensregeln. Der / die Supervisand/in führt erfolgreich folgende Schritte durch:
2.1 Einholung einer Einwilligungserklärung des / der Klienten/in.
2.2 Test bilateraler Stimuli mit dem / der Klienten/in.
2.3 Vermittlung und Überprüfung der Fähigkeit des / der Klienten/in zur Selbstregulierung einschließlich der Verwendung des sicheren Ortes und der Feststellung von Ressourcen gemeinsam mit dem / der Klienten/in.
2.4 Macht Klienten/innen auf das "Stopp"-Zeichen aufmerksam.
2.5 Fähigkeit zu wirkungsvollem Eingehen auf Bedenken, Sorgen, Zweifel oder Befürchtungen des / der Klienten/in.
2.6 Verwendung einer effektvollen Metapher
3. Bewertung
Während der "Bewertungsphase" bestimmt der / die Supervisand/in die Komponenten der Zielerinnerung (Target Memory) und erstellt Ausgangswerte für die Reaktionen des / der Klienten/in auf das Verfahren
3.1 Auswahl des Zielbildes und des schlimmsten Moments.
3.2 Feststellung der negativen & positiven Kognitionen.
3.3 Feststellung der gegenwärtig vorhandenen negativen Kognitionen, negativer Selbstbeurteilung, d. h. irrational, verallgemeinerbar und mit einer Affektresonanz, die sich genau auf das Zielproblem richtet.
3.4 Stellt sicher, dass Kognitionen sich innerhalb desselben Bereichs / der passenden Kategorie befinden.
3.5 Falls notwendig unterstützt der / die Supervisand/ in den / die Klienten/in wirksam bei der Ermittlung einer passenden negativen Kognition & positiven Kognition.
3.6 Verwendet die VoC-Skala auf emotionaler Ebene und in direktem Verhältnis zum Ziel.
3.7 Erkennt Emotionen, die durch das Zielproblem oder -ereignis hervorgerufen werden.
3.8 Konsistente Verwendung der SUD-Skala, um die Gesamtbelastung einzuschätzen
3.9 Feststellung von Körperempfindungen und deren Lokalisierung
4. Desensibilisierung (Verarbeitung)
In der "Desensibilisierungsphase" bearbeitet der / die Supervisand/in das dysfunktionale Material, das in allen mit dem Zielereignis verbundenen Kanälen sowie weiteren Kanälen gespeichert ist:
4.1 Erinnert den / die Klienten/in daran, einfach all das "zur Kenntnis zu nehmen", was während der Verarbeitung hochkommen mag, bei gleichzeitiger Ermutigung keine Information zu ignorieren, die hervorgerufen werden könnte.
4.2 Veränderungen während der Verarbeitung können sich auf Bilder, Geräusche, Kognitionen, Emotionen und Körperempfindungen beziehen.
4.3 Kompetenz bei der Bereitstellung eines bilateralen Stimulus unter Betonung der Wichtigkeit der Augenbewegungen.
4.4 Post "Set"-Interventionen und Nachweis des weitestmöglichen "Aus dem Weg Bleibens".
4.5 Bemüht sich um verbale & nonverbale Ermutigung des / der Klienten/in während jedem "Set".
4.6 Beibehaltung des Überblicks während der gesamten Desensibilisierungsphase mit möglichst minimalster Intervention.
4.7 Rückkehr zum Ausgangspunkt, wenn angemessen.
4.8 Wenn die Verarbeitung blockiert wird, Einsatz geeigneter Interventionen einschließlich Änderung der Art der bilateralen Stimuli und / oder Verwendung des kognitiven Einwebens.
4.9 Bitte Beschreibung von Beispielen wirksamen kognitiven Einwebens, die während der Desensibilisierungsphase im Fall eines Stockens der Verarbeitung verwendet werden.
4.10 Wirkungsvoller Umgang mit den verstärkten Affektzuständen des / der Klienten/in durch Nutzung sowohl beschleunigender als auch verlangsamender Interventionen.
5. Verankerung
In der "Verankerungsphase" konzentriert sich der / die Supervisand/in vor allem auf die vollständige Integration einer positiven Selbsteinschätzung in die Zielinformation:
5.1 Der / die Supervisand/in verstärkt die speziell mit der Zielproblematik oder dem Zielereignis verbundene positive Kognition (PK)
5.2 Die positive Kognition wird sowohl auf Anwendbarkeit als auch auf aktuelle Gültigkeit geprüft, um sicherzustellen dass die gewählte PK die bedeutungsvollste für den / die Klienten/in ist.
5.3 Einsatz der VoC-Skala, um die positive Kognition zu bewerten.
5.4 Umgang mit jeder Form von Blockierungen während der "Verankerungsphase"
5.5 Wenn neues Material auftaucht, kehrt der / die Supervisand/in erfolgreich zur geeignetsten Phase des EMDR-Protokolls zurück oder wendet das Vorgehen für eine "unvollständige Sitzung" an.
6. Überprüfung der Körperempfindung
Während der "Überprüfungsphase der Körperempfindungen" betrachtet der / die Supervisand/in die Verbindung zwischen der ursprünglichen Erinnerung bzw. dem ursprünglichen Ereignis des / der Klienten/in und der erkennbaren physischen Resonanz, die diese eventuell hervorruft.
6.1 Der / die Supervisand/in ermöglicht dem / der Klienten/in, sowohl an die Erinnerung oder das Ereignis als auch an die positive Kognition zu denken, während er / sie mental den gesamten Körper auf verbleibende Spannung, Angespanntheit oder ungewöhnliche Körperempfindungen überprüft und bilaterale Stimuli einsetzt.
6.2 Der / die Supervisand/in ist sowohl darauf vorbereitet, dass weiteres Material an die Oberfläche gelangt, als auch darauf entsprechend zu reagieren, indem er/ sie entweder zur geeignetsten Phase des EMDR-Protokolls zurückkehrt oder das Verfahren für eine "unvollständige Sitzung" anwendet.
7. Abschluss
Der / die Supervisand/in sollte eine Sitzung durchgängig mit geeigneten Instruktionen beenden, die den / die Klienten/in in einem positiven Zustand belassen, so dass er / sie in der Lage ist, sicher nach Hause zurückzukehren:
7.1 Plant genügend Zeit für den Abschluss ein
7.2 Durchführung einer Sitzungsbesprechung
7.3 Erfolgreicher Einsatz der "Unvollständigen Sitzung"
7.4 Einbeziehung geeigneter Selbstberuhigungsübungen und Sicherheitseinschätzung
7.5 Ermutigung des / der Klienten/in zur Führung eines Tagebuchs zwischen den Sitzungen
8. Neubewertung der vorherigen Sitzung
In der "Neubewertungsphase" bewertet der / die Supervisand/in durchgängig, wie gut das zuvor anvisierte Material aufgelöst worden ist und legt fest, ob eine erneute Verarbeitung notwendig ist. Der / die Supervisand/in integriert die zielverarbeitende Sitzung aktiv in einen Gesamtbehandlungsplan:
8.1 Rückkehr zu vorherigem Zielmaterial
8.2 Erkennen von Nachweisen einer Neuanpassung des / der Klienten/in.
8.3 Wurde das einzelne Zielmaterial aufgelöst?
8.4 Wurde weiteres Material aktiviert, das eine Bearbeitung erfordert?
8.5 Wurden alle notwendigen Zielmaterialien verarbeitet in Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft?
8.6 Einsatz, falls notwendig, einer "Zukunfts- / positiven -projektion"
8.7 Hat der / die Klient/in sich in angemessener Weise wieder an sein / ihr Sozialsystem angepasst?
8.8 Supervisand/in beendet die Behandlung wirkungsvoll
TEIL C:
1. Supervisand/in demonstriert Verständnis von PTBS und Traumatologie
2. Supervisand/in zeigt Verständnis des Einsatzes von EMDR als Teil einer Gesamttherapie
3. Supervisand/in zeigt Erfahrung in der Anwendung des EMDR-Standardprotokolls und der EMDRVerfahren auf besondere Situationen und klinische Problemstellungen, einschließlich Akuttrauma, Phobien, exzessiver Trauer und somatischer Störungen.
TEIL D:
1. Bitte genaue Darlegung des Rahmens, in dem die EMDR-Supervision stattgefunden hat, sowie der Anzahl der Stunden: 1.1 Persönlicher Kontakt [einzeln]: ..... Stunden
1.2 Persönlicher Kontakt [Gruppe]: ..... Stunden
1.3 Telefon: ..... Stunden
1.4 E-Mail: ..... Stunden
1.5 Sonstiges: ..... Stunden
1.6 Video / Live-Demo: .....
2. Bitte beschreiben Sie Ihre Gründe für die Empfehlung Ihres / Ihrer Supervisanden/in zur Zertifizierung als EMDR-Europe-Therapeut/in
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Unterschrift des / der EMDR-Supervisors/in
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Name in Druckbuchstaben
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Datum
Richtlinien für die Zertifizierung als EMDR-Europe-Therapeut/in
- Anzahl der von den Antragstellenden durchgeführten EMDR-Sitzungen -- mindestens 50
Anzahl der von den Antragstellenden mit EMDR behandelten Klienten -- mindestens 25 (bei Ausbildungsbeginn vor 2010: 20)
- Anzahl der Supervisionsstunden -- bis die Antragstellenden in allen Bereichen der Teile A, B & C des Kompetenzrahmens Kompetenz bewiesen haben. Es wird angenommen, dass dafür ein Minimum von 15 Stunden Einzel- oder 30 Stunden Gruppensupervision (bei Ausbildungsbeginn vor 2008: 10 Einzel- oder 20 Stunden Gruppensupervision) durch eine/n von EMDR-Europe anerkannte/n Supervisor/in notwendig ist.
- EMDR-Supervisoren/innen, die die Antragstellenden überprüfen, müssen die EMDR-Arbeit der Antragstellenden unmittelbar miterlebt haben, entweder durch Einsatz von Video / DVD oder in Vivo.
- Anzahl der Referenzen zur Unterstützung des Antrags -- es sind zwei Referenzen erforderlich, eine von einem/r durch EMDR-Europe anerkannten Supervisor/in und die zweite von einer Person, die die berufliche Praxis und das Ansehen der Antragstellenden beurteilen kann.
- Antragstellende müssen Mitglieder ihrer Nationalen Organisation sein
EMDR Europe / EMDRIA Deutschland gültig ab 01.01.2010
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