EMDR-Therapeut/in (EMDRIA Deutschland) Europa-Zertifikat

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Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft bei EMDRIA Deutschland e.V.
  • Nachweis (Kopie) der Befähigung zur Ausübung von Psychotherapie vorbehaltlich der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, in der Regel die Approbation als Ärztliche/r Psychotherapeut/in oder Psychologische/r Psychotherapeut/in.
  • Mindestens zwei Jahre psychotherapeutische Tätigkeit
  • Absolvieren von mindestens zwei verschiedenen Ausbildungsstufen bei anerkannten Ausbildungsinstituten. Die Ausbildung umfasst mindestens 18 Zeitstunden Theorie und 13 Zeitstunden Praxis.
  • Die Ausbildungsstufen sollen in zeitlichem Abstand von mindestens drei Monaten liegen. Die Teilnahme an wenigstens 5 Stunden Supervision muss vor der zweiten Ausbildungsstufe erfolgt sein.
  • Mindestens 50 Stunden Therapieerfahrung mit EMDR (Stimulationsstunden, davon mindestens 80% Traumabearbeitung) mit mindestens 20 Klienten. Nachweis durch eine Auflistung und Prüfung mit Unterschrift durch einen/eine anerkannten/anerkannte EMDR Supervisor/in erforderlich (Vorlage hier zum Download als > PDF oder als > Word-Datei). Bei Beginn der EMDR Ausbildung ab 01.01.2010: 25 Klienten (Vorlage hier zum Download als > PDF oder als > Word-Datei).
  • Von einem/r anerkannten EMDR-Supervisor/in vollständig ausgefülltes Europa-Formular (> Download Formular) mit folgenden Nachweisen:
    g.1 Mindestens 10 Stunden Einzel- oder 20 Stunden Gruppensupervision. mindestens 15 Stunde Einzel- oder 30 Stunden Gruppensupervision. Bei Beginn der EMDR Ausbildung ab 01.01.2008:
    g.2 Vorlage einer Videodokumentation einer EMDR Behandlung eines/r Patienten/in (eine Audioaufnahme reicht nicht aus). In Ausnahmefällen ist auch eine Live-Demonstration möglich (Phase III-VII).
    g.3 Empfehlung zum/zur EMDR-Therapeuten/in.> PDF
  • Referenzschreiben zur Unterstützung des Antrags von einer Person, die die berufliche Praxis und das Ansehen der Antragstellenden beurteilen kann (Vorlage hier zum Download als ).
  • Das Zertifikat gilt fünf Jahre und wird bei Nachweis von 20 Stunden EMDR-Fortbildung oder Supervision erneuert. Bei Nicht-Erneuerung wird das Zertifikat nicht verlängert und verliert seine Gültigkeit. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft verliert das Zertifikat bereits vorzeitig seine Gültigkeit und ist unverzüglich an den Verein zurückzugeben. Mit dem Verlust der Gültigkeit endet die Berechtigung, sich als von EMDRIA-Deutschland zertifizierter/e EMDR-Therapeut/in zu bezeichnen.
  • Das Zertifikat kann bei unethischem Verhalten durch den Vorstand von EMDRIA Deutschland e.V. aberkannt werden. Bei Aberkennung ist das Original des Zertifikates unverzüglich an den Vereinsvorstand zurückzugeben.

Die Erteilung des Zertifikates ist an die Berechtigung zur Ausübung von Psychotherapie an die jeweilige Altersklasse (Erwachsene oder Kinder und Jugendliche) gebunden. Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten/innen, die nur mit Jugendlichen äquivalent zum Vorgehen bei Erwachsenen arbeiten und daher das Kindercurriculum nicht absolvieren wollen, erhalten das Zertifikat als EMDR-Therapeut (Erwachsene) eingeschränkt auf die Altersgruppe von 14 bis 21 Jahren.

Bei der Beantragung der Doppelzertifizierungen (Erwachsene und Kinder und Jugendliche) müssen von den erforderlichen 20 (25) Fällen mindestens 6 (8) Fälle mit Klienten ab 16 Jahren bzw. mindestens 6 (8) Fälle mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren durchgeführt sein.

Alle o.g. Kriterien werden bei EMDRIA Deutschland vorgelegt und geprüft. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 50.- EUR per Rechnung erhoben. Ab 2008 wird nur noch das Europazertifikat ausgestellt.

Stand: 31.08.2010

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